FIBS

Der Träger des Ev. Familienzentrums/Kindergarteneinrichtung *FIBS*, Bachstraße 55, ist der Trägerverbund Tageseinrichtungen für Kinder im evangelischen Kirchenkreis Iserlohn.
Das ev. Familienzentrum/Kindertageseinrichtung liegt im Ortsteil Einsal. Das Einzugsgebiet unserer Einrichtung umfasst überwiegend die Ortsteile Einsal/Nachrodt und Opperhusen.
Wir betreuen die Kinder in drei Basisgruppen. Weiterhin bieten wir Plätze für die Inklusion behinderter Kinder, sowie Plätze zur U2/U3 Betreuung an. Für den Mehraufwand in der Inklusionsarbeit wurde eine zusätzliche pädagogische Fachkraft eingestellt. Die Nachmittagsbetreuung wird von pädagogischen Fachkräften gewährleistet. Weiterhin ist unsere Einrichtung eine Ausbildungsstätte. Wir betreuen Praktikanten/innen aus den unterschiedlichsten Schulformen.

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Öffnungszeiten

Sie haben die Möglichkeit im Rahmen unserer Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag von 6:30 – 17:00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag von 6:30 -16:00 Uhr

ein gewisses Stundenkontingent flexibel zu buchen

Buchungszeit davon flexibel buchbar Kernzeit
25 Stunden 0 Stunden 08:30 – 13:30 Uhr (25h)
35 Stunden 5 Stunden 07:30 – 13.30 Uhr (30h)
45 Stunden 15 Stunden 07:30 – 13.30 Uhr (30h)

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Elternbeiträge

Aktuelle Elternbeiträge des Märkischen Kreises für Kinder von vier Monaten bis Schuleintritt in allen Gruppenformen entnehmen Sie bitte folgendem

Link: http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/broschueren/fb1/Elternbeitraege-Kita-2018.pdf

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Hausordnung

Die Hausordnung, die Eltern bei der Vertragsunterzeichnung erhalten, ist für alle verpflichtend. Das pädagogische Fachpersonal sowie der Elternbeirat haben dafür Sorge zu tragen, dass die Hausordnung ordnungsgemäß umgesetzt wird.

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Ferien und Schließzeigen

Während der Sommerferien bleibt die Einrichtung z.Zt. zwei Wochen geschlossen. Auch in den Weihnachtsferien schließen wir unsere Kindertageseinrichtung. Die genauen Termine werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. Einmal im Jahr kann der Träger der Kindertageseinrichtung allen Mitarbeitern der Einrichtung eine gemeinsame Fortbildung/Studientage und Betriebsausflug bewilligen. An diesen Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen.

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Notgruppen

Brückentage werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. Eltern haben dann die Möglichkeit der Kindertageseinrichtung schriftlich mitzuteilen, ob sie an diesen Tagen einen Kindergartenplatz benötigen. Erhalten wir keine Rückmeldung von den Eltern, gehen wir davon aus, dass keine Notgruppe erforderlich ist.

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Gesundheitsnachweis

Vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsuntersuchung und über den erforderlichen Impfschutz gegen Masern gem. §20 Abs. 9 S. 1 Infektionsschutzgesetz durch Vorlage des Untersuchungsheftes für Kinder nach § 26 SGB V oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung bzw. Zeugnis zu erbringen.

Ein Kind, für das ab der Vollendung des ersten Lebensjahres kein Nachweis gem. Abs. 1 über den Impfschutz gegen Masern vorgelegt hat, darf in der Tageseinrichtung für Kinder gem. § 20 Abs. 9 S. 6 Infektionsschutzgesetz nicht betreut werden. Satz 1 gilt nicht für Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

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Ansteckende Krankheiten

Die Eltern sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, schwerwiegende Infektionskrankheiten ihres Kindes oder eines anderen Familienangehörigen unverzüglich bei der Einrichtungsleitung zu melden. Das Kind muss der Kindertageseinrichtung während dieser Zeit fernbleiben. (Es darf sie erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über seine Befreiung von Krankheitserregern wieder besuchen). Es darf sie erst entsprechend der Wiederzulassungstabelle des Gesundheitsamtes wieder besuchen. Dies gilt insbesondere bei Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Gehirnhautentzündung und ähnlich schweren Krankheiten und auch bei Läusen. Dies gilt ebenso für Kinder, die nicht über den empfohlenen Impfschutz  noch eine Immunität gegen Masern verfügen.

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Vertragskündigung

Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31.10., 31.01., 30.04. und 31.7. ohne Angaben von Gründen ordentlich kündbar. Die Kündigung erfolgt in Schriftform. Bei schulpflichtig werdenden Kindern endet der Vertrag am 31.07.des regulären Einschulungsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn:

a)     die Begründung des Wohnsitzes des Kindes außerhalb des Einzugsbereichs der Kommune, in der die Tageseinrichtung liegt

b)     ein erheblicher Verstoß gegen die Bestimmungen des Aufnahmevertrages einschließlich der Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtung vorliegt

c)     das Kind trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf eine mögliche Kündigung unentschuldigt länger als zwei Wochen fehlt, und wenn unentschuldigtes Fernbleiben mehrfach zu schriftlichen Mahnungen und zuletzt zu einem Hinweis auf eine mögliche Kündigung geführt hat

d)     das Kind entsprechend dem Auftrag der Tageseinrichtung gemäß dem Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen nicht hinreichend gefördert werden kann und die Eltern trotz schriftlichen Hinweises auf den Sachverhalt und eine mögliche Kündigung sich nicht innerhalb von vier Wochen um geeignete Förderung für das Kind bemühen

e)     die Eltern entgegen den vor Vertragsabschluss bekannt gemachten Zielen des Trägers trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf eine mögliche Kündigung der entsprechenden Arbeit der Kindertageseinrichtung entgegenwirken.

f)      wenn der vertraglich vereinbarte Betreuungsplatz durch den Jugendhilfeausschuss nicht genehmigt wird

An dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus diesem Vertrag nimmt die Einrichtung nicht teil.

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Kleidung

Die Kinder in unserer Kindertageseinrichtung dürfen sich in den Räumlichkeiten, auf dem Freigelände sowie in allen Spielbereichen frei entfalten. Daher ist eine pflegeleichte, strapazierfähige und bequeme Kleidung an jedem Tag angebracht.

Damit Kinder uneingeschränkt die Bewegungshalle nutzen können, sollte leichte Sportbekleidung in der Kindertageseinrichtung hinterlegt werden (kurze Hose, T-Shirt). Alle Kinder sollten in der Kindertageseinrichtung Gummistiefel sowie Matschkleidung haben. Da alle Räume mit Fußbodenheizung ausgestattet sind, sollten alle Kinder leichtes Schuhwerk oder Stopsocken tragen.

Bitte alle Kleidungsstücke mit Namen kennzeichnen.

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Frühstück & Mittagessen

Wir wissen, dass es für Eltern immer schwieriger wird, den Konsum von Süßigkeiten und ungesunden Lebensmitteln einzuschränken. Um Eltern in ihrer Einstellung zu einer gesunden Lebensweise zu unterstützen, gilt bei uns die Abmachung, dass grundsätzlich keine Süßigkeiten (dazu zählen auch Milchschnitten und Pausenriegel etc.) mit in die Kindertageseinrichtung gebracht werden dürfen. In der Caferteria bieten wir über den gesamten Tag verschiedene Teesorten oder Wasser an. Bei dieser Auswahl an Getränken ist das Mitbringen von eigenen Getränken nicht angebracht. Zweimal im Monat bieten wir den Kindern ein Frühstücksbüfett an. An diesem Morgen können die Kinder ihr eigenes Frühstück zubereiten.

In der Auswahl der Lebensmittel, beim Frühstück und Mittagessen, achten wir auf eine ausgewogene und vollwertige Ernährung. Kinder mit einer Lebensmittelallergie, sofern es der Einrichtung bekannt ist, erhalten ein Essen nach dem vorgegebenen Diätplan. Wir sichern den Eltern zu, dass wir ihre religiösen und weltanschaulichen Vorschriften, soweit es uns in unserer Einrichtung möglich ist, achten. Damit schließen wir aus, dass wir koscheres Essen oder geschächtetes Fleisch anbieten können.

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Kindergeburtstag

Wenn Ihr Kind Geburtstag hat, sollten Sie folgendes beachten: Wir bitten Sie, auf Geschenke und Süßigkeiten für andere Kinder zu verzichten. Schließlich sollte Ihr Kind das Beschenkte sein und nicht die anderen.

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