Rahmenbedingungen – Einleitung
Die Rahmenbedingungen einer Kindertageseinrichtung umfassen eine Vielzahl von Aspekten, die für den reibungslosen Ablauf und die Qualität der pädagogischen Arbeit entscheidend sind.
Die Kindertageseinrichtung liegt im Ortsteil Einsal. Das Einzugsgebiet unserer Einrichtung umfasst überwiegend die Ortsteile Einsal/Nachrodt und Opperhusen.
Wir betreuen die Kinder in drei Basisgruppen. Weiterhin bieten wir Plätze für die Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf, sowie Plätze zur U2/U3 Betreuung an.
Die Nachmittagsbetreuung wird von pädagogischen Fachkräften gewährleistet. Weiterhin ist unsere Einrichtung eine Ausbildungsstätte. Wir betreuen Praktikanten/innen aus den unterschiedlichsten Schulformen.
Öffnungszeiten
Sie haben die Möglichkeit im Rahmen unserer Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 6:45 Uhr – 16:15 Uhr ein gewisses Stundenkontingent flexibel zu buchen.
| Buchungszeit | davon flexibel buchbar | Kernzeit | 
|---|---|---|
| 25 Stunden | 0 Stunden | 08:30 – 13:30 Uhr (25h) | 
| 35 Stunden | 5 Stunden | 07:30 – 13:30 Uhr (30h) | 
| 45 Stunden | 15 Stunden | 07:30 – 13:30 Uhr (30h) | 
Elternbeiträge
Für aktuelle Elternbeiträge wenden sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.
Hausordnung
Die Hausordnung, die Eltern bei der Vertragsunterzeichnung erhalten, ist für alle verpflichtend. Das pädagogische Fachpersonal, sowie der Elternbeirat, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Hausordnung ordnungsgemäß umgesetzt wird.
Ferien und Schließzeiten
Während der Sommerferien bleibt die Einrichtung im Wechsel der ersten oder zweiten Hälfte der Ferien drei Wochen geschlossen. Auch in den Weihnachtsferien schließen wir unsere Kindertageseinrichtung. Im Jahr kann der Träger an unterschiedlichen Tagen der Kindertageseinrichtung allen MitarbeiterInnen der Einrichtung gemeinsame Fortbildung/Studientage und Betriebsausflug bewilligen. An diesen Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen. Die genauen Termine werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.
Gesundheitsnachweis
Vor der Aufnahme in die Kindertageseinrichtung ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsuntersuchung und über den erforderlichen Impfschutz gegen Masern gem. §20 Abs. 9 S.1 Infektionsschutzgesetz durch Vorlage des Untersuchungsheftes für Kinder nach §26 SGB V oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung bzw. Zeugnis zu erbringen. Ein Kind, für das ab Vollendung des ersten Lebensjahres kein Nachweis gem. Abs. 1 über den Impfschutz gegen Masern vorgelegt hat, darf in der Tageseinrichtung für Kinder gem. §20 Abs. 9 S.6 Infektionsschutzgesetz nicht betreut werden. Satz 1 gilt nicht für Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können (ein entsprechender ärztlicher Nachweis ist dann zu erbringen).
Ansteckende Krankheiten
Eltern sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, schwerwiegende Infektionskrankheiten Ihres Kindes oder eines Familienangehörigen unverzüglich bei der Einrichtungsleitung, der Stellvertretung oder dem päd. Fachpersonal zu melden. Das Kind muss der Kindertageseinrichtung während dieser Zeit fernbleiben. bzw. darf erst entsprechend der Wiederzulassungstabelle des Gesundheitsamtes die Einrichtung wieder besuchen.Dies gilt insbesondere bei Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Gehirnhautentzündung, Bindehautentzündung, Windpocken und ähnlich schweren Krankheiten und auch bei Läusen. Dies gilt ebenso für Kinder, die nicht über den empfohlenen Impfschutz noch eine Immunität gegen Masern verfügen.
Vertragskündigung
Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31.10., 31.01., 30.04. und 31.07. ohne Angaben von Gründen ordentlich kündbar. Die Kündigung erfolgt in Schriftform. Bei schulpflichtigen werdenden Kindern endet der Vertrag am 31.07. des regulären Einschulungsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- siehe den Bedingungen des Aufnahmevertrages.
 - Bei Schulrückstellung muss ein neuer Vertrag geschlossen werden.
 
Kleidung
Die Kinder in unserer Kindertageseinrichtung dürfen sich in den Räumlichkeiten, auf dem Freigelände, sowie in allen Spielbereichen frei entfalten. Daher ist eine pflegeleichte, strapazierfähige und bequeme Kleidung an jedem Tag angebracht. Damit Kinder uneingeschränkt die Bewegungshalle nutzen können, sollte leichte Sportbekleidung in der Kindertageseinrichtung hinterlegt werden (kurze Hose, T-Shirt). Alle Kinder sollten in der Kindertageseinrichtung Gummistiefel sowie Matschkleidung haben. Da alle Räume mit Fußbodenheizung ausgestattet sind, sollten alle Kinder leichtes Schuhwerk oder Stopper Socken tragen. Bitte alle Kleidungsstücke und Utensilien mit Namen kennzeichnen. Die Einrichtung übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der Kleidung.
Das Frühstück & Mittagessen
Wir wissen, dass es für Eltern immer schwieriger wird, den Konsum von Süßigkeiten und gesunden Lebensmitteln einzuschränken. Um Eltern in ihrer Einstellung zu einer gesunden Lebensweise zu unterstützen, gilt bei uns die Abmachung, dass grundsätzlich keine Süßigkeiten (dazu zählen auch Milchschnitten und Pausenriegel etc.) mit in die Kindertageseinrichtung gebracht werden dürfen. Im Essbereich bieten wir über den gesamten Tag verschiedene Teesorten oder Wasser an. Eigene Getränke sollten nicht mitgebracht werden. Zweimal im Monat bieten wir den Kindern ein Frühstücksbüfett (das von dem Förderverein gesponsert wird) an. An diesem Morgen können die Kinder ihr eigenes Frühstück zubereiten.
In der Auswahl der Lebensmittel beim Frühstück und Mittagessen, achten wir auf eine ausgewogene und vollwertige Ernährung. Kinder mit einer Lebensmittelallergie, sofern es der Einrichtung bekannt ist, erhalten ein Essen nach dem vorgegebenen Diätplan (ärztliches Attest erforderlich). Wir sichern den Eltern zu, dass wir ihre religiösen und weltanschaulichen Vorschriften, soweit es uns in unserer Einrichtung möglich ist, achten. Wir schließen jedoch aus, dass wir koscheres Essen oder geschächtetes Fleisch anbieten können.
Kindergeburtstag
Das Geburtstagsritual ist fester Bestandteil des pädagogischen Alltags in unserer Einrichtung. Ziel ist es, dem Kind am Tag seines Geburtstages besondere Aufmerksamkeit und Wertschätzung zu schenken sowie das Gruppengefühl zu stärken. Die Gestaltung des Geburtstags orientiert sich an festen Ritualen, die gleichzeitig Raum für individuelle Wünsche lassen. Es wird bewusst auf Geschenke und Süßigkeiten für die anderen Kinder verzichtet, da das Geburtstagskind das Beschenkte sein sollte und nicht die anderen.
Ablauf der Geburtstagsfeier
- Die Feier findet im Rahmen des Morgenkreises statt.
 - Das Geburtstagskind kann auf Wunsch Kinder aus anderen Basisgruppen einladen.
 - Ein festlich gestalteter Geburtstagstisch wird vorbereitet. Zwei selbst gewählte Freund*innen dürfen mit am Tisch sitzen.
 - Auf dem Tisch befinden sich LED-Teelichter, die entsprechend des Alters des Kindes leuchten.
 - Eine Schatztruhe mit einer kleinen Aufmerksamkeit sowie eine Geburtstagskarte liegen bereit.
 
Während der Feier werden gemeinsam mit den Kindern Geburtstagslieder gesungen, die das Geburtstagskind auswählen darf. Zudem bekommt es die Möglichkeit, von Geschenken, Erlebnissen oder der geplanten Feier im familiären Umfeld zu berichten. Anschließend werden altersgerechte Spiele angeboten.
Die Wünsche und symbolische Rituale
Alle Kinder der Gruppe haben die Möglichkeit, dem Geburtstagskind persönliche Wünsche auszusprechen. Diese werden gesammelt, auf der Geburtstagskarte festgehalten und im Rahmen eines festgelegten Rituals (z. B. durch eine symbolische „Geburtstagrakete“) weitergegeben.
Geburtstagsdinner
Als zusätzliches Highlight darf das Geburtstagskind für ein gemeinsames „Geburtstagsdinner“ vier Kinder einladen. Der Termin für das Dinner kann vom Kind selbst innerhalb der Geburtstagswoche gewählt werden. Das Mittagessen findet an einem besonders gedeckten Tisch statt (mit Tischset, Blume, Kerze und speziellem Geschirr). Das Geburtstagskind und seine Gäste werden von den pädagogischen Fachkräften bedient.
Tagesstruktur in unserer Kindertageseinrichtung
Unsere Tagesstruktur bietet den Kindern einen verlässlichen Rahmen, der ihnen Orientierung und Sicherheit gibt. Gleichzeitig ermöglicht sie vielfältige Freiräume zur individuellen Entfaltung, zum Forschen, Entdecken und gemeinsamen Miteinander. Unser pädagogischer Alltag ist geprägt von einer durchdachten Balance aus Freispiel, angeleiteten Bildungsangeboten und Gemeinschaftserlebnissen.
Frühdienst und Ankunft
Ab 6:45 Uhr
Die Einrichtung öffnet ihre Türen. Erste pädagogische Fachkräfte bereiten die Räume vor und begrüßen die ersten Kinder. In dieser sensiblen Zeit des Ankommens legen wir großen Wert auf eine ruhige, zugewandte Atmosphäre. Die Kinder werden individuell empfangen, können sich orientieren und werden dabei liebevoll begleitet. Auch Eltern finden hier Raum für kurze Gespräche oder Informationen an das Team.
Ab 7:30 Uhr
Der zentrale Empfangsbereich ist nun durch eine pädagogische Fachkraft besetzt. Hier können Familien ihre Anliegen mitteilen. Dies erleichtert die Orientierung und ermöglicht einen strukturierten Tagesbeginn.
6:45 – 8:30 Uhr
Unsere Einrichtung arbeitet mit flexiblen Öffnungszeiten, dennoch müssen aus organisatorischen und sicherheitsrelevanten Gründen alle Kinder bis spätestens 8:30 Uhr anwesend sein. Zu diesem Zeitpunkt wird das Eingangstor aus Sicherheitsgründen verschlossen.
Offenes Frühstück
7:00 – 10:45 Uhr
Wir bieten ein offenes Frühstück an, das den unterschiedlichen Bedürfnissen und Tagesrhythmen der Kinder angepasst ist. In einem ruhigen, gemütlichen Essbereich können die Kinder selbst entscheiden:
- wann und mit wem sie frühstücken möchten,
 - wie lange sie sich Zeit nehmen
 - und ob sie überhaupt etwas essen oder nur trinken möchten.
 
Während des Vormittags erinnern wir die Kinder freundlich an die Frühstücksmöglichkeit, jedoch ohne Zwang. Essen soll Freude machen und in einem positiven Zusammenhang erlebt werden. Getränke stehen den Kindern auch außerhalb der Frühstückszeiten jederzeit zur Verfügung.
Haupt- und Kernbetreuungszeit
7:30 – 8:30 Uhr: Hauptbetreuungszeit
In dieser Zeit kommen die meisten Kinder an. Sie orientieren sich, knüpfen erste Kontakte und gehen direkt in das Freispiel über. Das Freispiel ist bei uns eine zentrale Säule des pädagogischen Alltags und beginnt in dieser Phase bereits sehr lebendig.
8:30 – 13:15 Uhr: Kernbetreuungszeit
Nun beginnt die Kernzeit, in der gezielte pädagogische Angebote, Projekte und Workshops stattfinden. Diese orientieren sich an den aktuellen Themen, Interessen und Fragen der Kinder. Sie werden im Rahmen von Kinderkonferenzen gemeinsam geplant und ausgewählt.
Unsere Projektarbeit bedeutet:
- Längerfristiges Arbeiten an einem Thema, um echtes Interesse und nachhaltiges Lernen zu fördern,
 - Einbezug der Lebenswelt der Kinder – ihre Erlebnisse, Fragen und Erfahrungen stehen im Mittelpunkt,
 - Ganzheitliche Zugänge – wir sprechen alle Sinne an und nähern uns Themen aus unterschiedlichen Blickwinkeln,
 - Beteiligung – die Kinder entscheiden aktiv mit, was, wie und womit gelernt und gearbeitet wird.
 
Beispiele für Projekte:
- Natur- und Umweltthemen,
 - Kreativwerkstätten,
 - Sprachförderung durch Theater oder Rollenspiel,
 - mathematische Bildung im Bau- oder Konstruktionsbereich.
 
Freispielzeit – selbstbestimmtes Lernen
Das Freispiel zieht sich durch den gesamten Tag und ist fester Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Für uns ist es keine “Lückenfüllerzeit”, sondern die wichtigste Lernform im Vorschulalter. Im Freispiel entscheiden die Kinder selbst:
- was sie spielen möchten,
 - mit wem sie spielen möchten,
 - mit welchen Materialien und
 - wie lange sie sich einem Spiel widmen.
 
Die Kinder nutzen dabei die verschiedenen Funktionsbereiche in der gesamten Einrichtung, z. B.:
- Baubereich,
 - Rollenspielbereich,
 - Kreativbereich,
 - Bücherei,
 - Bewegungshalle,
 - Rückzugsorte.
 
Dabei gilt: Auch ein Kind, das scheinbar „nichts tut“, ist aktiv – es beobachtet, denkt, träumt, nimmt mit seinen Sinnen wahr.
Unsere Rolle als Fachkräfte im Freispiel:
- Beobachten statt Eingreifen: Wir halten uns im Hintergrund, um die Eigenaktivität nicht zu stören.
 - Impulsgeber sein: Wenn gewünscht oder notwendig, setzen wir Anreize zur Weiterentwicklung von Spielsituationen.
 - Beziehungsarbeit leisten: Wir sind ansprechbar, bieten Zuwendung, Unterstützung und vermitteln bei Konflikten.
 - Selbstwirksamkeit fördern: Probleme lösen wir nicht für die Kinder, sondern gemeinsam mit ihnen.
 
Förderung heißt für uns: Kinder durch Impulse zum aktiven Handeln zu ermutigen – das Spiel ist ihr Lernfeld.
Morgenkreis / Basisgruppen
10:15 Uhr
Die Kinder treffen sich in ihren Basisgruppen, um gemeinsam zur Ruhe zu kommen, Gemeinschaft zu erleben und den sozialen Austausch zu stärken.
Inhalte des Morgenkreises:
- Begrüßungslieder, Spiele, Geschichten,
 - Austausch über Erlebnisse oder aktuelle Themen,
 - Geburtstagsfeiern,
 - Förderung von Sprache, Aufmerksamkeit und sozialem Miteinander.
 
Jeweils donnerstags finden drei Mal im Monat mit allen Kindern der Einrichtung Themenmorgenkreise und einmal im Monat eine Kinderkonferenz statt. Hier bringen die Kinder eigene Ideen ein, äußern Wünsche und beteiligen sich aktiv an der Gestaltung ihres Alltags.
Abholzeit für 25-Stunden-Kinder
13:30 Uhr
Kinder mit einem Betreuungsvertrag von 25 Stunden werden jetzt abgeholt. Für alle anderen beginnt der Nachmittag.
Nachmittagszeit
13:30 – 16:15 Uhr
Der Nachmittag steht den Kindern zur freien Verfügung. Viele nutzen diese Zeit:
- zur Fortsetzung von Spielen und Projekten,
 - für Rückzug und Entspannung,
 - für neue Impulse in kleinen Gruppen.
 
Ein Nachmittagsimbiss wird angeboten. Diesen bringen die Kinder selbst mit. Auch hier steht die Selbstbestimmung der Kinder im Vordergrund. Die Atmosphäre bleibt ruhig und gelassen – nach einem intensiven Vormittag steht hier das individuelle Tempo jedes Kindes im Vordergrund.
Tagesabschluss
16:15 Uhr
Unsere Einrichtung schließt. Der Tag endet mit individuellen Abschiedsritualen, letzten Gesprächen und der Vorfreude auf das Wiedersehen am nächsten Tag.
Pädagogisches Verständnis vom Spiel
„Das Spiel ist die Tätigkeit der Kinder.“
Spielen ist für Kinder Arbeit, Ausdruck, Verarbeitung und Lernform zugleich. Im Spiel:
- erleben sie sich als wirksam,
 - entwickeln sie Fantasie und Kreativität,
 - verarbeiten sie Erlebtes,
 - bauen sie soziale Beziehungen auf,
 - entdecken sie sich und die Welt.
 
Freispiel ist bei uns kein Gegensatz zur Förderung, sondern der zentrale Ort, an dem ganzheitliches Lernen auf natürliche Weise geschieht.
Zitat von A. Krenz:
„Der spätere Erfolg des schulischen Lernens hängt davon ab, wie intensiv Kinder
Neugierde und Motivation zur Verfügung haben, um Spaß am Lernen zu entfalten.”
Träger und Fachberatung
Träger unsere Einrichtung ist der Trägerverbund für Evangelische Kindertageseinrichtungen im Evangelischen Kirchenkreis Iserlohn. Dieser stellt die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Einrichtungen zur Verfügung und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Qualitätsstandards. Der Träger ist über verschiedene Kanäle erreichbar. Aktuelle Kontaktdaten sind auf der Internetseite des Ev. Kirchenkreises Iserlohn zu finden. Bei spezifischen Fragen können sich Leitung und Mitarbeitende auch direkt an die Ansprechpartner in der Abteilung Kita-Management wenden.
Die Fachberatung unterstützt das pädagogische Team in allen Fragen der Qualitätsentwicklung und -sicherung. Sie berät bei der Umsetzung der pädagogischen Konzepte, hilft bei der Weiterentwicklung der Arbeit, bietet Fort- und Weiterbildungen an und steht bei konkreten pädagogischen Fragestellungen zur Seite. Außerdem ist sie eine wichtige Anlaufstelle bei der Reflexion von Prozessen und bei der Einführung neuer Konzepte wie etwa der Inklusion und berät Kita und Träger bedarfsorientiert zu den verschiedensten Themen einer Kindertageseinrichtung und bei der Krisenintervention.
Notgruppen
In einer Kindertageseinrichtung kann es immer mal wieder zu Personalausfällen aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung kommen. Der Kita-Träger ist verpflichtet, die Mindestpersonalstunden vorzuhalten, sonst darf er den Betrieb nicht aufrechterhalten. Dabei müssen mindestens zwei pädagogische Mitarbeiter pro Kibiz-Gruppe vorgehalten werden. Die Personalstunden errechnen sich durch die Anzahl der Kinder, die Anzahl der gebuchten Betreuungszeit und die Gruppenform. Personelle Unterbesetzung gehört zu den Vorkommnissen, die „geeignet sind, dass Wohl des Kindes zu gefährden“ (§47 SGB VIII). Daraus ergibt sich eine Meldepflicht an das Landesjugendamt und das örtliche Jugendamt. Die Kita muss demnach Unterbesetzung melden. Der Träger trifft Regelungen und Maßnahmen, die zur Fortführung des Betriebs und zur Sicherung der Aufsichtspflicht ergriffen werden müssen. Diese Maßnahmen können zum Beispiel eine Reduzierung der Öffnungszeiten oder Gruppenschließung sein. Die Kita darf diese Maßnahmen nicht allein entscheiden, sondern muss dies immer mit dem Träger, dem Landesjugendamt und dem örtlichen Jugendamt beraten und abstimmen. Um solche Maßnahmen möglichst strukturiert und geregelt umsetzen zu können, hat der Träger ein Konzept erstellt.
Dieses Konzept regelt einheitlich die Bildung von Notgruppen in den Kindertageseinrichtungen des Ev. Trägerverbunds Iserlohn. Es verfolgt das Ziel, auch bei Unterbesetzung der Personalstunden gemäß dem Kinderbildungsgesetz eine transparente und gerechte Notbetreuung anzubieten, die die Aufsichtspflicht unserer Mitarbeiter gegenüber den Kindern gewährleistet. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass jedes Kind, unabhängig von persönlichen oder sozialen Hintergründen, Zugang zu Bildungsangeboten erhält. Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit stehen auch dann im Mittelpunkt unserer Arbeit. Das Konzept zur Bildung von Notgruppen kann zum vertiefenden Weiterlesen bei der Leitung erfragt werden.
Personelle Bedingungen
Unsere Kindertageseinrichtung beschäftigt derzeit:
- Übergeordnete Leitung – sie ist für alle administrativen, organisatorischen, konzeptionellen, baulichen und perspektivischen Aufgaben der Einrichtung zuständig. Sie ist noch einer zweiten Kindertageseinrichtung übergeordnet (Ev. KiTa Wiblingwerde). In dieser Ganzheitlichkeit werden Synergien sichtbar, die von der Leitung koordiniert werden.
 - Ständige stellvertretene Leitung – sie hat einen Anteil an Freistellungsstunden und ist für administrative und organisatorische Aufgaben im Alltagsgeschäft verantwortlich. Sie arbeitet eng mit der übergeordneten Leitung zusammen.
 - Heilpädagogin – sie ist für die Organisation und die pädagogischen Handlungskonzepte im Bereich der Inklusion zuständig (siehe 3.3.1)
 - Pädagogische Fachkräfte – Sie schaffen Räume zum Entdecken. Fördern Selbstständigkeit und geben Impulse zum Lernen. Durch Beobachtung, Vertrauen und Beteiligung der Kinder in ihrer Entwicklung. Die Zusammenarbeit mit Familien ist ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit.
 - Kinderschutzfachkraft – sie erkennt Risiken, berät das Team und sorgt für Schutz und das Wohl der Kinder in der Kindertageseinrichtung.
 - QM-Beauftragte – zwei Fachkräfte wurden in diesem Bereich der Qualitätssicherung geschult und begleiten den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) der Einrichtung. Einmal im Jahr begleiten und protokollieren sie das interne/externe Audit des Qualitätsmanagements.
 - Sicherheits- und Hygienebeauftragte – ist verantwortlich für die Hygiene- Sicherheitsmaßnahmen der Einrichtung. Die Fachkraft bekommt regelmäßige Schulungen zu diesen Themen, um das Team regelmäßig zu sensibilisieren.
 - Brandschutzbeauftragte – ist dafür verantwortlich alle Kinder und Mitarbeiter*Innen zu den Neusten Brandschutzthemen zu unterweisen.
 - Eine Hauswirtschaftskraft – unterstützt die päd. Fachkräfte im Essbereich und im Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
 - Eine KiTa- Helferin – unterstützt uns bei alltäglichen Aufgaben z.B. im Bereich der Hygiene, beim Anziehen der Kinder.
 - Im Rahmen des Familienzentrums (Kooperationspartner) kommt einmal in der Woche eine Logopädin, eine Ergotherapeutin und eine Heilpädagogin der Frühförderstelle in die Einrichtung.
 
Dies ist in Gesamtdienstbesprechungen, Gruppendienstbesprechungen, Studientagen, dem Austausch der Inklusionsfachkraft mit den Therapeuten und dem einzelnen Austausch des Fachpersonals untereinander im Dienstplan geregelt und individuell möglich.
Somit ist eine multiprofessionelle Zusammenarbeit im Alltag verankert und wird gelebt.
Jede Mitarbeiterin bringt individuelle Kompetenzen in unseren Alltag ein und übernimmt spezifische Verantwortungsbereiche, etwa als Hygienebeauftragte, Kinderschutzfachkraft oder im Bereich des Brandschutzes. Diese Vielfalt an Qualifikationen und Erfahrungen erlaubt es uns, die unterschiedlichen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder gezielt aufzugreifen und gemeinsam passgenaue Förderstrategien zu entwickeln.
Offene, respektvolle Kommunikation ist dabei die Basis unserer Teamarbeit. Im regelmäßigen Austausch reflektieren wir Beobachtungen und pädagogische Prozesse, um die Kinder bestmöglich zu begleiten. Auch die enge Kooperation mit externen Partnern wie Thera-peut*innen, Frühförderstellen oder Fachberatungen ist fester Bestandteil unserer inklusiven Arbeit und trägt zur ganzheitlichen Unterstützung der Kinder bei.
Unterschiedliche Perspektiven im Team verstehen wir als Chance für Weiterentwicklung. Wir pflegen eine konstruktive Streitkultur, in der Konflikte offen angesprochen und gemeinschaftlich gelöst werden. Die Leitung nimmt hierbei eine unterstützende, moderierende Rolle ein und fördert ein Arbeitsklima, das von gegenseitiger Wertschätzung und fachlicher Reflexion geprägt ist.
Um unsere inklusive Haltung kontinuierlich weiterzuentwickeln, investieren wir gezielt in Fort- und Weiterbildungen zu Themen wie Inklusion, Partizipation, Kinderschutz und interkultureller Kompetenz. Kollegiale Fallbesprechungen, Supervision und Fachberatung sichern darüber hinaus die Qualität unserer pädagogischen Arbeit. So entwickeln wir uns als Team stetig weiter – im Sinne der Kinder und ihrer bestmöglichen Teilhabe an Bildung und Gemeinschaft.
Pädagogische Gruppenbereiche
Im *FIBS* werden Kinder im Alter zwischen 0,4 Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen und betreut. Die Plätze in den jeweiligen Gruppenformen werden jährlich mit dem Jugendamt des Märkischen Kreises abgestimmt.
Gruppenform I: 12 unter Dreijährigen Plätzen und 28 über dreijährigen Plätzen
Gruppenform II: 3 unter zweijährigen Plätzen
Gruppenform III: 25 über dreijährigen Plätzen
Die Besonderheiten und unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder und ihrer altersbedingten Förderansätze spiegeln sich in unserer Gruppenstruktur wider. Wir sprechen vom Raum als drittem Erzieher.
Alle Räume der Kindertageseinrichtung werden durch Farbgebung und Einrichtungsgegenstände reiz arm gestaltet.
Außerdem ist der Raum mit unterschiedlichen Symbolen versehen, so dass das Kind selbständig im Tagesablauf aktiv werden kann.
In unserem offenen Konzept sprechen wir von Funktionsbereichen. Somit hat jeder Raum eine individuell angepasste Funktion. Diese ermöglichen allen Kindern der Kindertageseinrichtung eine Erlebniswelt, die sie auf eine partizipative Weise erforschen und entdecken dürfen.
Wir lernen voneinander und Miteinander.
Jede/r Mitarbeiter*Inn sieht sich als individuelle/r Begleiter*Inn der Kinder. Somit haben die Kinder die Möglichkeit sich ihre Bezugspersonen selbst auszusuchen.
Das Fachpersonal steht im stetigen Austausch miteinander, so dass das Kind seine Lernwelt nach seinen Bedürfnissen gestalten kann.
Zum Beispiel ist es möglich, dass sich ein Funktionsbereich einmal in eine andere Funktion verwandelt.
Wo gerade noch Familie gespielt wurde, entsteht durch einen Impuls der
Kinder evtl. ein Shoppingcenter. (siehe 3.2.1)
In diesem Konzept wird die Inklusion aller dort anwesenden Menschen jeden Tag aufs Neue beobachtet, reflektiert und gegeben falls angepasst.
Voraussetzungen, um dieses Konzept leben zu können sind Vertrauen und Zutrauen in die Kinder und Erwachsenen.
Eine gute Erziehungspartnerschaft ermöglicht, dass wir gemeinsame Ziele verfolgen und dem Kind dadurch Sicherheit geben können.
Noch eine wichtige Vorrausetzung ist ein ehrlicher und konstruktiver Austausch miteinander.
Profil der Einrichtung
Der Beweggrund unserer pädagogischen Arbeit ist die Förderung des Glaubens und der Gemeinschaft innerhalb Kindertageseinrichtung, der Ev. Trinitatis Kirchengemeinde Mark und dem Trägerverbund Tageseinrichtungen für Kinder im evangelischen Kirchenkreis Iserlohn. Wir möchten jedes Kind, gleich welcher Religion es angehört, in seiner gesamten Persönlichkeit fördern und annehmen.
Aufgrund der sich ständig ändernden gesellschaftlichen Entwicklung, stellen wir uns immer wieder aufs Neue die Aufgabe, nicht die Augen vor der gesellschaftlichen Realität zu verschließen. Hierzu gehört auch, dass wir Randgruppen, die häufig ausgegrenzt werden, von Anfang an in die Gemeinschaft einbeziehen, um der heranwachsenden Generation ein Zusammenleben ohne Vorurteile zu ermöglichen.
Kinder erfahren und lernen mit uns das Zusammenleben in gegenseitiger Annahme und Wertschätzung. Nur dadurch können wir eine Atmosphäre des Vertrauens schaffen, in der Kinder ermutigt werden, sich selbst und ihre Welt anzunehmen, um damit hoffnungsvoll in die Zukunft zu sehen.
Als evangelisches Familienzentrum und Kindertageseinrichtung bieten wir Kindern und Eltern die Möglichkeit, Kirche aktiv zu erleben und sich mit dem Gemeindeleben auseinander zu setzen.
In der pädagogischen Arbeit ist uns die Partizipation aller Beteiligten und die Transparenz unserer Arbeit ein nicht mehr weg zu denkender Schwerpunkt.
In der Kindertageseinrichtung werden Kinder und Familien auf unterschiedliche Weise individuell, mitbestimmend, verantwortlich und stärkenorientiert mit einbezogen.
Eine Besonderheit ist der Kinderbeirat, der im Jahr 2014 entwickelt wurde. Dieser ist fester Bestandteil unserer Konzeption.
Zur Erläuterung: Die Kinder, die im folgenden Kindergartenjahr die Schule besuchen, haben die Möglichkeit sich für den Kinderbeirat aufstellen zu lassen. Hier werden dann Wahlplakate erstellt, wo das Kind erklärt aus welcher Motivation heraus es in den Beirat gewählt werden möchte. Die Kinder stellen ihre Motivation in einer Kinderkonferenz da.
Alle Kinder der Kindertageseinrichtung, die zwischen drei bis sechs Jahre alt sind, haben an drei Tagen (zeitgleich mit der Elternbeiratswahl) die Möglichkeit ihren Kandidaten*In zu wählen.
Aufgaben des Beirates sind z.B. die Kinder zu verschiedenen Themen in z.B. Elternbeiratssitzungen zu vertreten oder sie führen ein Kinderbüro in dem Kinder Tagesordnungspunkte für die Kinderkonferenz kundtun oder sich zu Lob und Kritik äußern möchten. Dies wird im Austausch mit der Leitung, dem Fachpersonal oder dem Elternbeirat erfasst und bearbeitet.
Durch das Familienzentrum haben wir unterschiedliche Kooperationspartner (sieh 3.3.6), die von Familien individuell genutzt werden können.
Der mobile pädagogische Service (wird unter 3.3.1 erläutert) ist ein wichtiger Bestandteil in der Zusammenarbeit mit den Familien.
Zusammenarbeit mit dem Träger
Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die ev. Tageseinrichtung für Kinder. Er gewährleistet die personellen, rechtlichen, finanziellen und baulichen Rahmenbedingungen, sowie die Hygiene, Gesundheit und Sicherheit in den Kindertageseinrichtungen. Er sorgt für die Umsetzung der geltenden Gesetze und Richtlinien. Er sorgt auch dafür, dass die Einrichtungsleitung alle relevanten Informationen dazu erhält.
Dazu gehören:
- Beschlüsse des Leitungsausschusses für den Trägerverbund Iserlohn
 - Protokolle der gemeinsamen Dienstbesprechungen mit der Geschäftsführung
 - Beschlüsse der Kreissynode zum Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen
 - Dokumente des Kreiskirchenamtes
 - Beschlüsse des Presbyteriums
 - Erlasse, Rundschreiben und Richtlinien des Jugendamtes und des Landesjugendamtes
 - Informationen von der Delegiertenversammlung und der Fachkonferenz der Diakonie RWL – Geschäftsfeld Tageseinrichtungen für Kinder
 - Der „Öffentliche Ordner“ für die Kitas im Trägerverbund
 
Die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen sorgt durch Leitungskonferenzen ebenfalls für die Informationsvermittlung. Die Leitungskonferenzen finden mindestens vier Mal im Jahr statt. Die Geschäftsführung informiert die Einrichtungsleitung in regelmäßigen Dienstbesprechungen. Dabei werden Anregungen und Vorschläge der Einrichtungsleitung angemessen berücksichtigt.
Die im Protokoll genannten Dienstanweisungen sind verpflichtend. Darüber hinaus lädt die Geschäftsführung die Einrichtungsleitungen zu Planungsgesprächen Personal ein. Dabei bindet sie die Leitung in Entscheidungsprozesse ein.
Die Einrichtungsleitung informiert den Träger in allen besonderen Angelegenheiten, dazu gehören insbesondere
- Personalangelegenheiten,
 - Unfälle und Krankheiten von Kindern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
 - außerordentliche Vorfälle,
 - evtl. erforderliche vorübergehende Schließung der Einrichtung,
 - die zusätzliche Aufnahme eines Kindes und
 - öffentlichkeitsrelevante Feste und Feiern.
 
Sie hat eine unmittelbare Mitteilungspflicht
- nach § 47 SGB VIII
 - in Fällen von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII (Schutzauftrag),
 - groben Dienstpflichtverletzungen bzw. beim Verdacht von groben Dienstpflichtverletzungen von Mitarbeitenden (z.B. bei Verdacht von Suchtmittelabhängigkeiten oder Missbrauch von Kindern),
 - Gewaltandrohungen von Dritten,
 - meldepflichtigen Vorfällen im Rahmen der Betriebserlaubnis der Einrichtung.
 
Die Einrichtungsleitung erstattet dem Träger einmal jährlich einen schriftlichen Bericht zum Ende des Kindergartenjahres über die in der Tageseinrichtung für Kinder geleistete Arbeit. Ein Notrufplan sowie ein Meldeverfahren sind im Qualitätsmanagement verankert. Es ist allen Leitungen bekannt und wird regelmäßig evaluiert.
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